Stipendien und Projektmittel für Filmvorhaben im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms für 2016 ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 22. Oktober 2015 - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Women + Work



AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 10.09.2015


Stipendien und Projektmittel für Filmvorhaben im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms für 2016 ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 22. Oktober 2015
AVIVA-Redaktion

Die Berliner Kulturverwaltung vergibt Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video an Filmemacherinnen, die ihren Arbeit- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Gefördert werden alle Phasen der...




... Filmrealisierung, von ersten Recherchen und der Drehbucherstellung über Dreharbeiten bis zur Postproduktion.

Es können sich zudem Initiativen und Gruppen mit Erfahrung in der Kinoprogrammarbeit für Abspielreihen oder Veranstaltungen bewerben, deren Zielsetzung es ist, Arbeiten von Regisseurinnen einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

Voraussetzungen

  • Die Künstlerinnen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Für den Bereich Filmreihen/Veranstaltungen können sich auch Vereine und Initiativen bewerben, die über Erfahrungen in der Kinoprogrammarbeit verfügen.
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller leben und arbeiten, bzw. haben ihren Hauptsitz in Berlin.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
  • Die Antragstellerinnen sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

    Umfang der Förderung

  • Die Stipendien für Filmemacherinnen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.
  • Projektförderung kann für bereits fertiggestellte Filme beantragt werden z.B. für die Filmkopieerstellung oder für Vertriebsmaßnahmen (Teilnahme an Festivals, Untertitelung usw.)
  • Die Zuschüsse für Filmreihen, Festivals und filmtheoretischen Veranstaltungen (z.B. für Filmkopietransporte, Werbemittel, Honorare für Referentinnen und Referenten, Reisekosten) betragen maximal 8.000 €.

    Zeitraum der Ausschreibung

    Die Projektförderung wird in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

    Über die Bewerbungen berät eine unabhängige Jury. Bewerbungsschluss ist der 22. Oktober 2015.

    Bewerben können sich ab sofort Künstlerinnen und Filminitiativen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen.

    Detaillierte Informationen sowie die Ausschreibungsunterlagen finden sich unter:

    www.berlin.de




    Quelle: Pressestelle Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, 10.09.2015


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    Beitrag vom 10.09.2015

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